Informationen zur Eichung von Schallpegelmessern

Was ist eichpflichtig?

Gemäß Eichgesetz in Verbindung mit der Eichordnung müssen Schallpegelmessgeräte geeicht sein, wenn sie im Bereich des Arbeits- oder Umweltschutzes zur Durchführung öffentlicher Überwachungsaufgaben, zur Erstattung von Gutachten für staatsanwaltschaftliche oder gerichtliche Verfahren, Schiedsverfahren oder für andere amtliche Zwecke oder zur Erstattung von Schiedsgutachten verwendet werden. Näheres ist in der Anlage 21 zur Eichordnung geregelt.

Was ist eichfähig?

Voraussetzung ist gemäß Anlage 21 zur Eichordnung in der Regel eine Bauartprüfung und Eichzulassung für den betreffenden Schallpegelmessertyp durch die Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB) -  http://www.ptb.de.
Geprüft und bestätigt wird die Übereinstimmung mit den Anforderungen nach den zum Prüfzeitpunkt gültigen Normen. Das können beispielsweise frühere Normen wie DIN 45657, DIN EN 60 651 und DIN EN 60 804 oder die heute gültige DIN EN 61672 sein. Schallpegelmesser, die nach früher gültigen Vorschriften zur Eichung zugelassen waren und bereits einmal geeicht worden sind (Ersteichung), können weiterhin nachgeeicht werden, solange keine Unterbrechung der Eichung vorgelegen hat.

Kennzeichnung, Gültigkeit

Bei der Eichung wird das Gerät durch Siegelmarken als geeicht gekennzeichnet und gegen unbefugte Eingriffe gesichert. Es darf während der zweijährigen Gültigkeit weder geöffnet noch sonst wie verändert werden. Zusätzlich wird ein Eichschild mit den Daten des Gerätes (auch die verwendete Software-Version und das verwendete Zubehör) angebracht. Es ist ratsam, ältere Geräte vor jeder Eichung vom Lieferanten prüfen und gegebenenfalls justieren zu lassen, um Zeit und Kosten für vergebliche Eichversuche zu sparen. Ein Eichschein wird von den Eichämtern in der Regel nur auf Wunsch und gegen Gebühr ausgefertigt.

Wer eicht?

Das Eichen von Schallpegelmessern ist den dafür speziell ausgestatteten Eichämtern in Berlin, Dortmund, Hannover und München vorbehalten. Die Eichung ist nicht zu verwechseln mit einer Kalibrierung durch Hersteller oder Anwender der Geräte. Die Eichung erfolgt im Auftrag des Lieferanten oder des Anwenders gegen Gebühr, für Behörden auf Anfrage in Amtshilfe kostenlos (beim zuständigen Eichamt erfragen). Die Gebühren liegen zwischen ca. 300 € und 1.300 €, je nach Gerätetyp und zu eichendem Zubehör.

Was wird geprüft?

Die Eichung umfasst unter anderem eine akustische Prüfung der Anzeige unter Bezugsbedingungen und des Frequenzganges im schalltoten Raum, eine elektrische Prüfung der Frequenzbewertung(en), der Effektivwertbildung, Zeitbewertung(en), Skalenteilung, Bereichsschalterstufen, des Eigenrauschens und der Aussteuergrenzen. Bei der Bauartprüfung (PTB) (Voraussetzung für das Eichen von Geräten) werden zusätzlich noch gerätetypische Eigenschaften – wie Richtcharakteristik, Mikrofonie und Umgebungseinflüsse (Temperatur, Druck, Feuchte, Erschütterungen, elektrische und magnetische Felder) – an fünf Exemplaren eines Typs untersucht.

Neue Software-Versionen für die Schallpegelmesser werden von den Herstellern der PTB zur Nachprüfung vorgestellt und dürfen bei Messungen unter Eichpflicht erst nach der Zulassung installiert und nach einer neuen Eichung benutzt werden.
 

Was ist zu tun?

Wollen Sie direkt oder über uns ein Gerät zur Erst- oder Nacheichung geben, sollten Sie sich mittelfristig einen Termin reservieren lassen und sich vergewissern, ob Ihr Gerätetyp von dem betreffenden Eichamt geprüft wird.

Nachfolgend die Adressen und Telefonnummern der Eichämter:

Berlin

Landesamt für das Mess- und Eichwesen
Lentzeallee 100
14195 Berlin
Ansprechpartner: Herr Lau / Herr Rümmelein
Tel.: (030) 90 259 617
Fax: (030) 90 259 619
E-Mail: landeseichamt@berlin.de

Dortmund

LBME Landesbetrieb Mess- und Eichwesen NRW
Kronprinzenstraße 51
44135 Dortmund
Ansprechpartner: Herr Grasshoff / Herr Skodzik
Tel.: (0231) 95 204 115
Fax: (0231) 95 204 144
E-Mail: poststelle@lbme-do.nrw.de

Hannover

MEN - Mess- und Eichwesen Niedersachsen
Goethestraße 44
30169 Hannover
Ansprechpartner: Herr Kohlstedt
Tel.: (0511) 126 62 43
Fax: (0511) 126 64 22
E-Mail: poststelle@men.niedersachsen.de

München

LMG Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht
Eichamt München-Traunstein
Franz-Schrank-Straße 11
80638 München
Ansprechpartner: Herr Preis
Tel.: (089) 17 901 240
Fax: (089) 17 901 233
E-Mail: poststelle@ea-m.bayern.de

Mitzusenden sind:

Das „notwendige“ Zubehör (siehe Tabelle Eichzulassungen), das „zulässige“ Zubehör (soweit es bei Messungen unter Eichpflicht benutzt werden soll, ist es auch mitzueichen), ein Prüfauftrag (formlos, einschließlich Zubehöraufstellung), ein Gerätehandbuch (deutsch, eventuell mit Nachträgen) sowie frische Batterien (im Gerät). Sie können die Geräte zur Abwicklung des Eichvorgangs und Vorprüfung auch an die Brüel & Kjaer GmbH senden. Wir leiten diese dann zum vereinbarten Termin an das Eichamt Ihrer Wahl (sonst nach Terminsituation des jeweiligen Eichamtes) weiter und übernehmen die Verantwortung für das Bestehen der eichtechnischen Prüfungen.

Sonderprüfungen

Schallpegelmesser, die (noch) nicht zugelassen sind, können unter bestimmten Voraussetzungen der PTB zur Einzel- oder Sonderprüfung vorgeführt werden. Prüfumfang und Kosten entsprechen etwa einer Eichung, doch wird nur eingeschränkt bescheinigt, dass das Gerät „in den geprüften Eigenschaften“ den Anforderungen entspricht. Zusätzlich haben einige bestimmte öffentliche und berufsgenossenschaftliche Messstellen eigene Kalibrierlaboratorien für ihre Geräte eingerichtet, die in Ausstattung und Prüfdurchführung mit den Eichämtern vergleichbar sind.

Hier finden Sie die aktuellen Eichzulassungen für Brüel & Kjær Schallpegelmesser und Zubehör

Eichschild anfordern

Wenn Sie Ihr Gerät bei einem deutschen Eichamt eichen lassen wollen, muss ein Eichschild auf Ihrem Gerät angebracht werden. Wir fertigen ihnen ein solches Eichschild kostenlos an. Zu diesem Zwecke bitten wir Sie, das Formular "Angaben zum Typenschild für die Eichung bei einem deutschen Eichamt" auszufüllen. Bitte tragen Sie auch ihre genaue Anschrift mit Abteilungsangabe ein, damit das Eichschild auch an der richtigen Stelle ankommt. Bitte schicken Sie uns das von Ihnen ausgefüllte Formular dann per Fax oder Post zu. Alles andere erledigen wir für Sie.

Hier finden Sie das Formular Angaben zum Typenschild für die Eichung bei einem deutschen Eichamt 



Wir unterstützen unsere Kunden bei Schall- und Schwingungsmessungen und helfen ihnen so bei der Verbesserung ihrer Produkte und der Umwelt.

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